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Raumüberlassung

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Seit der Wiedereröffnung stellt das Haus der Jugend wieder Räumlichkeiten zur Nutzung zur Verfügung.  Das betrifft insbesondere den Bandproberaum und die Disco. Die entsprechenden Formulare sind im Folgenden zu finden. Sie können heruntergeladen und ausfüllt an uns zurückgeschickt werden.

Wir bitten zu beachten, dass Räume ausschließlich zum Zweck der Jugendarbeit bzw. für Eltern-Kind Angebote zur Verfügung gestellt werden. Bei der der Überlassung der Disco gilt: Die Raumzone wird überlassen für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr in Verantwortung der Eltern.

Die Disco wird extern ausschließlich freitags vergeben (nicht in den Ferien). Es ist eine im Vorfeld Kaution in Höhe von 100,00 Euro zu leisten, die ggf. zur direkten Reparatur entstandener Schäden bzw. zur Unkostendeckung des Hauses der Jugend eingesetzt werden kann. Erst mit der Kautionszahlung auf das Konto des Fördervereins wird für das Haus der Jugend die Buchung verbindlich (siehe Raumvergabeantrag). Für den Sicherheitsdienst insgesamt sind pro angefangene Stunde 40,00 Euro zu entrichten, von denen das Haus der Jugend 20,00 Euro pro Stunde übernimmt. Der Sicherheitsdienst ist in der Regel ab ca. 19 Uhr (für Absprachen) bis zum Veranstaltungsende zu zahlen.

zur Raumvergabeordnung

zum Raumvergabeantrag

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Infos rund um den Proberaum