Das Haus der Jugend orientiert sich an Werten wie Freiheit, Individualität, Vielfalt und Meinungsfreiheit, weshalb unsere Einrichtung für alle Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Familien unabhängig ihrer Herkunft, Sprache, Religion und sexuellen Orientierung geöffnet ist. Die Zweckbestimmung des Hauses richtet sich ausschließlich an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien. Andere Nutzungsformen können nicht gestattet werden.
Das Haus und seine Einrichtung sind pfleglich zu behandeln. Außerdem gilt im Haus der Jugend ein verantwortungsbewusster, respektvoller und gewaltfreier Umgang miteinander. Es wird Wert auf Ehrlichkeit und Vertrauen gelegt, Gewalt in jeglicher Form (Schlagen, Ausdrücke, rassistische und menschenverachtende Bemerkungen, Mobbing etc.) wird nicht geduldet.
Im Einzelnen gilt:
- Jede Besucherin und jeder Besucher erkennt die Hausordnung mit Betreten des Hauses der Jugend an.
- Das Ansehen und Hören von pornografischen, gewaltverherrlichenden, extremistischen Filmen, Musik usw. sind im Haus der Jugend verboten.
- Rauchen (auch legalisierter Canabisprodukte) ist im gesamten Haus und im Außenbereich nicht gestattet. Konsum und Vertrieb illegaler Drogen sowie Glücksspiel sind nicht erlaubt.
- Alkoholische Getränke dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht und im Haus konsumiert werden. Der Konsum brandweinhaltiger Getränke ist verboten. Nicht brandweinhaltige Getränke können nur bei einzelnen besonderen Veranstaltungen für Jugendliche über 16 Jahren und Erwachsene nach Maßgabe des Jugendschutzgesetzes konsumiert werden (Konzerte, Theateraufführungen, Partys, Jams). Der Zutritt für alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen ist untersagt.
- Bei jeglicher Art von Gesetzesverstößen ist mit einer Anzeige bei der Polizei zu rechnen.
- Jede Besucherin und jeder Besucher ist dafür verantwortlich, dass es im und um das Haus der Jugend sauber ist.
- Aus Rücksicht auf die Nachbarschaft wird darum gebeten, Lärm im Außenbereich insbesondere nach 22:00 Uhr zu vermeiden.
- Das Hausrecht und das Recht, gegenenfalls ein zeitlich begrenztes Hausverbot auszusprechen, ist an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses der Jugend delegiert. Ihrer Weisung ist zwingend Folge zu leisten. Längere Hausverbote liegen in der Verantwortung der Jugendhausleitung.
- Zutritt zu den Wirtschaftsräumen haben nur autorisierte Personen.